<- Führerscheinklassen Motorrad
Klasse A
Mit der Klasse A können Krafträder, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, mehr als 45 km/h und unbegrenzter Leistung, gefahren werden.
Außerdem dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Leistung von mehr als 15 kW, gefahren werden.
In der Klasse A sind die Klassen AM, A1 und A2 eingeschlossen.
Um die Fahrerlaubnisklasse zu erwerben, ist ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben.
Bei Vorbesitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre), beträgt das Mindestalter 20 Jahre.
Um dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW fahren zu dürfen, muss das Mindestalter 21 Jahre betragen.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis.
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
ODER
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- Überland 5 Fahrstunden
- Autobahn 4 Fahrstunden
- Dunkelfahrt 3 Fahrstunden
Bei einem Aufstieg von der Klasse A2 (Vorbesitz mindestens 2 Jahre), sind nur Übungsfahrten nach Bedarf und die praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
Die theoretische Prüfung entfällt!