page title icon Anhänger-Führerschein

Klasse BE

Mit der Klasse BE können Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Kraftwagen bis 3500kg z.G. und einem Anhänger dessen zulässige Gesamtmasse 3500kg nicht übersteigt, gefahren werden.

Um die Fahrerlaubnis der Klasse BE zu erwerben, ist der Besitz der Klasse B bzw. BF17 nötig.

Bei der Ausbildung ist kein Theorieunterricht erforderlich, sie erfolgt ausschließlich im praktischen Unterricht und umfasst:

  • Grundausbildung
  • Überland (3 Fahrstunden)
  • Autobahn (1 Fahrstunde)
  • Dunkelfahrt (1 Fahrstunde)

Klasse B96

Mit der Klasse B96 können Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger über 3500kg aber nicht größer als 4250kg ist, gefahren werden.

Um die Fahrerlaubnis der Klasse B96 zu erwerben, ist der Vorbesitz der Klasse B bzw. BF17 nötig.

Bei dieser Klasse ist keine Prüfung notwendig, es ist lediglich ein Antrag auf die Eintragung zu stellen, bei der der Nachweis einer erfolgreichen Fahrerschulung vorzulegen ist.

  • theoretische Schulung von mindestens 2,5 Zeitstunden
  • mindestens 3,5 Zeitstunden praktischer Übungsstoff (einzeln oder unter bestimmten Bedingungen auch in einer Gruppe von max. 8 Teilnehmern)
  • Fahrpraktische Übungen von mindestens 60 Minuten im öffentlichen Straßenverkehr