Klasse B
Mit der Klasse B können Kraftwagen bis 3500kg z.G (zulässige Gesamtmasse). gefahren, sowie Anhänger bis 750kg z.G. gezogen werden.
Anhänger über 750kg z.G. können auch gezogen werden, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3500kg ergeben.
Um die Fahrerlaubnisklasse B zu erwerben ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Ausnahme: BF17 (Begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
Ausbildung →
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
oder:
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung
- Überland (5 Fahrstunden)
- Autobahn (4 Fahrstunden)
- Dunkelfahrt (3 Fahrstunden)
Klasse BF17 (begleitetes Fahren)
Bei dem begleiteten Fahren mit 17 Jahren, wird in der Ausbildung genauso verfahren, wie bei der Klasse B. Die theoretische bzw. praktische Ausbildung umfasst dieselben Stunden.
Was sich unterscheidet:
- Die Ausbildung in der Fahrschule kann mit 16,5 Jahren begonnen werden
- Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen
- Begleitperson/en müssen angegeben werden
- Mit der Prüfbescheinigung darf bundesweit in Begleitung gefahren werden
Vorraussetzungen an den/die Begleiter:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B bzw. Klasse 3
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg)
Der Kartenführerschein wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt.
Der Führerschein mit 17 sieht vor, dem endgültigen Alleinfahren der Fahranfänger, eine Begleitphase von ca. einem Jahr, vorauszusetzen.
Die Aufgabe der Begleitperson besteht im mäßigenden Einfluss und darin, dem Fahranfänger als Berater zur Verfügung zu stehen, insbesondere vor und nach den einzelnen Fahrten.
Keinesfalls soll die Begleitperson als „Hilfsfahrlehrer“ agieren. Sie hat eine rein beratende Funktion und soll durch ihre Anwesenheit dämpfend auf die Fahrweise des Fahranfängers wirken. Die Verantwortung liegt allein beim jungen Fahrer selbst.
Ausbildung →
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
oder:
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung
- Überland (5 Fahrstunden)
- Autobahn (4 Fahrstunden)
- Dunkelfahrt (3 Fahrstunden)
Klasse B197
(nach der Prüfung auf Automatik-PKW auch Schaltwagen fahren)
Bei der Führerscheinklasse B197 wird in der Ausbildung genauso verfahren, wie bei der Klasse B oder BF17. Die theoretische bzw. praktische Ausbildung umfasst dieselben Punkte.
Was sich unterscheidet:
- die Ausbildung und die praktische Prüfung finden auf einem Automatikfahrzeug statt
- während der Ausbildung werden mindestens 10 Fahrstunden auf dem Schaltwagen gefahren
- die Prüfung der Schaltkompetenz erfolgt durch Fahrlehrer
- nach bestandener Führerscheinprüfung dürfen Automatik sowie Schaltfahrzeuge gefahren werden
Ausbildung →
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis:
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
oder:
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung
- Überland (5 Fahrstunden)
- Autobahn (4 Fahrstunden)
- Dunkelfahrt (3 Fahrstunden)