
Klasse A
Mit der Klasse A können Krafträder, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, mehr als 45 km/h und unbegrenzter Leistung, gefahren werden.
Außerdem dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Leistung von mehr als 15 kW, gefahren werden.
In der Klasse A sind die Klassen AM, A1 und A2 eingeschlossen.
Um die Fahrerlaubnisklasse zu erwerben, ist ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben.
Bei Vorbesitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre), beträgt das Mindestalter 20 Jahre.
Um dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW fahren zu dürfen, muss das Mindestalter 21 Jahre betragen.
Ausbildung →
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis.
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
ODER
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- Überland 5 Fahrstunden
- Autobahn 4 Fahrstunden
- Dunkelfahrt 3 Fahrstunden
Bei einem Aufstieg von der Klasse A2 (Vorbesitz mindestens 2 Jahre), sind nur Übungsfahrten nach Bedarf und die praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
Die theoretische Prüfung entfällt!

Klasse A1
Mit der Klasse A1 können Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW gefahren werden. Das Leistungsgewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.
Außerdem dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Leistung von bis zu 15 kW, gefahren werden.
In der Klasse A1 ist die Klasse AM eingeschlossen.
Um die Fahrerlaubnisklasse zu erwerben, ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben.
Ausbildung →
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis.
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
ODER
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- Überland 5 Fahrstunden
- Autobahn 4 Fahrstunden
- Dunkelfahrt 3 Fahrstunden

Klasse B196
Mit dieser Fahrerschulung können Krafträder bis 125cm³ (wie bei Klasse A1) ohne Prüfung gefahren werden. Diese Regelung gilt allerdings nur in Deutschland.
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 25 Jahren
- seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
Ausbildung →
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis:
Theorie
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis
- mindestens 10 Fahrstunden
Bei dieser Klasse ist keine Prüfung notwendig, es ist lediglich ein Antrag auf die Eintragung zu stellen, bei der der Nachweis einer erfolgreichen Fahrerschulung vorzulegen ist.

Klasse A2
Mit der Klasse A2 können Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW gefahren werden.
Das Leistungsgewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen.
In der Klasse A2 sind die Klassen AM und A1 eingeschlossen.
Um die Fahrerlaubnisklasse zu erwerben, ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.
Ausbildung →
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis.
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
ODER
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung
- Überland 5 Fahrstunden
- Autobahn 4 Fahrstunden
- Dunkelfahrt 3 Fahrstunden
Bei einem Aufstieg von der Klasse A1 (Vorbesitz mindestens 2 Jahre), sind nur Übungsfahrten nach Bedarf und die praktische Aufstiegsprüfung erforderlich.
Die theoretisch Prüfung entfällt!

Klasse AM
Mit der Klasse AM können zweirädrige Kleinkrafträder, mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, gefahren werden.
Sowie Krafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Merkmale von Fahrrädern aufweisen.
Außerdem, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Um die Fahrerlaubnisklasse zu erwerben, ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben.
Ausbildung →
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis.
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
ODER
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung
- Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

Klasse Mofa
Mit der MOFA-Prüfbescheinigung können MOFA, mit einem Hubraum bis 50 cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, gefahren werden.
Um die MOFA-Prüfbescheinigung zu erwerben, ist ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben.
Ausbildung →
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis:
Theorie
- 6 Doppelstunden
Praxis
- 90 Minuten Grundausbildung
Es ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich!
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